Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wild-Greece e.K.
Geschäftsführer Henning Christian

Allgemeine Geschäftsbedingungen für  Wild-Greece e.K.  Motorradtouren und Motorradvermietung.

-nachstehend Vermieter genannt-


1. Buchung/ Zahlung/ Stornierung/ Kaution

Zur Buchung und verbindlichen Reservierung der Motorradmiete ist der Mietpreis bei Buchung fällig. Die Bezahlung des Mietpreises erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder Überweisung. Erfolgt bei Zahlungsart „Überweisung“ innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang beim Mieter keine Zahlung bzw. Geldeingang auf dem Konto der
Wild-Greece e.K., erlischt der Anspruch des Mieters an dem reservierten
Motorrad und  Wild-Greece e.K.  behält sich vor, das Motorrad anderweitig zu vermieten. Wird die gebuchte Motorradmiete kundenseitig mehr als 14 Tage vor Mietbeginn abgesagt, erhält der Kunde die volle Motorradmiete abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € zurück. Bei Absage weniger als 14 Tage vor Mietbeginn erhält der Kunde 50 % des geleisteten Mietpreises zurück. Ab 7 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung wird der gesamte Mietpreis als Stornogebühr einbehalten. Die Kaution pro Motorrad in Höhe von 2000,- € wird vom Kunden in Bar oder per Kreditkartenreservierung bei Abholung des Motorrads hinterlegt.
Die Miete für das im Mietvertrag aufgeführte Motorrad entspricht der aktuellen Preisliste (frühere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit). Der Miettarif wird spätestens bei Vertragsabschluss festgelegt und kann nicht bei Rückgabe des Motorrades nachverhandelt werden. Der Kunde hat bei früherer Rückgabe des Motorrades oder bei weniger als im Vertrag enthaltenen gefahrenen Kilometer keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Mietpreises. Während der laufenden Miete können bei Bedarf auch Mietzeitverlängerungen nach Rücksprache mit der Wild-Greece e.K. und deren ausdrücklicher Bestätigung erfolgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verlängerung, da diese nur unter der Voraussetzung bestätigt werden kann, dass das gewünschte Motorrad nach seiner Mietzeit
auch verfügbar ist und noch nicht anderweitig vermietet wurde.


2. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Motorrad nebst Zubehör zum Gebrauch. Die vereinbarten Mietpreise enthalten: die Leitung der Ausfahrten durch einen Tourenführer, Kfz-Steuern, Schmiermittel, Verschleißteile, Wartungsarbeiten, die Fahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Miettarife schließen nicht ein: Verpflegung während den Ausfahrten, Kraftstoff und Versicherung persönlicher Gegenstände. Die Berechnung der gefahrenen Kilometer beginnt immer ab der Übernahme des Motorrads
durch den Mieter. Für das angemietete Motorrad besteht eine Haftpflichtversicherung (100 000 000 EUR Pauschal, bei Personenschäden begrenzt auf 15 000 000 € je getötete/verletzte Person) Außerdem besteht eine Teilkaskoversicherung gegen Feuer-, Diebstahl-, und Wildschäden
mit einer Selbstbeteiligung von 150.- €.

3. Pflichten des Mieters

Zum Mietbeginn ist ein gültiger Personalausweis, Reisepass und eine für das angemietete Motorrad entsprechende gültige Fahrerlaubnis vorzulegen. Bei nicht EU-Bürgern wird der internationale Führerschein benötigt! Alle Dokumente (Personalausweis oder Reisepass, Führerschein) sind im Original vorzulegen. Sollte der Mieter mehr als 2 Stunden nach dem vereinbarten Mietbeginn erscheinen, ohne den Vermieter zu unterrichten, so ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug nicht länger frei zu halten und an einen anderen Kunden zu vermieten.
Für Schäden, die durch die Teilkasko abgedeckt sind (Wildschäden, Diebstahl und Brand) haftet der Mieter max. in der Höhe der Selbstbeteiligung (150.- €). Im Schadensfall ist die Polizei unverzüglich einzuschalten und beim Vermieter ein Schadensprotokoll aufzusetzen.
Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden bis max. 2000.- €.
Bei grob fahrlässiger Missachtung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, schweren Verkehrsstößen sowie alkohol- und rauschbedingter Fahruntüchtigkeit, sowie Überlassung des Mietmotorrades an eine
nicht berechtigte Person und schwerwiegenden Verstößen gegen diesen Vertrag trägt der Mieter die Schäden in voller Höhe. Schäden (Unfälle) müssen unverzüglich polizeilich angezeigt werden, ansonsten behält sich
der Vermieter vor, die gesamte Schadenshöhe vom Mieter zu verlangen. Muss die Weiterfahrt mit dem Motorrad aufgrund eines nicht durch den Mieter verursachten technischen Mangels unterbrochen werden, hat der Mieter telefonisch Wild-Greece e.K. zu informieren.


4. Übergabe und Rücknahme des Motorrades

Nur der namentlich genannte Fahrer ist berechtigt das Fahrzeug zu führen. Für jeden weiteren Fahrer wird der jeweilige Ausweis und Führerschein (im Original) gesondert benötigt. Das Motorrad wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden. Ist eine Nachtankung durch den Vermieter erforderlich oder vom Mieter gewünscht, wird zu den anfallenden Treibstoffkosten noch eine Servicepauschale von 15.- € erhoben. Die Rücknahme des Motorrades erfolgt, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart am Ausgabeort. Wird der vereinbarte Rückgabetermin des Fahrzeuges um mehr als 2 Stunden überschritten, wird eine Tagesmiete des jeweiligen Fahrzeuges entsprechend der aktuellen Preisliste berechnet. Wird durch die Verspätung die Einhaltung des nächsten Vermiettermins nicht
möglich, so ist der entstandene Schaden dem Vermieter zu ersetzen, der Anspruch wird mit der Kaution verrechnet. Der Mieter ist nicht verpflichtet das Motorrad gereinigt zurück zu bringen – sollte jedoch das Motorrad so massiv verschmutzt sein, dass Beschädigungen verdeckt sein könnten, behält sich der Vermieter vor, die Rücknahme erst nach der zeitlich nächstmöglichen Reinigung vorzunehmen.


5. Nutzung des Motorrades

Die Nutzung des angemieteten Motorrades ist auf die geführten Ausfahrten
und auf einen Radius von 30 km rund um den Ausgabeort beschränkt.
Ausnahmen bedürfen vorheriger schriftlicher Absprache mit dem Vermieter. Die Nutzung des Motorrades zu Wettbewerbszwecken und Sicherheitstrainings ist strengstens untersagt. Dem Mieter ist es insbesondere untersagt das Motorrad in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen, oder das Motorrad an einen Dritten zu überlassen, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder fahruntüchtig ist. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle Sach- und Personenschäden im vollen Umfang. Ohne schriftliche Genehmigung vom Vermieter darf der Mieter weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung vom Vermieter in einer Yamaha Vertragswerkstatt durchführen lassen.


6. Verhalten bei Unfall

Der Unfall ist in jedem Fall polizeilich festzuhalten, sowie der mitgelieferte Unfallbericht von allen Unfallbeteiligten auszufüllen. Die Mieter verpflichten sich keine Schuldanerkenntnis abzugeben.
Der Vermieter ist so schnell wie möglich telefonisch zu verständigen. (Notfallnummer siehe Aufkleber unter der Sitzbank).


7. Reparaturen

Reparaturen zur Erhaltung der Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Motorrades dürfen nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters durch eine Yamaha Vertragswerkstätte in Auftrag gegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird dem Mieter nach Vorlage der Rechnung, die unbedingt auf:
Wild-Greece e.K., Henning Christian, Am Kleeweiher 13, 63303 Dreieich, Germany, USt.-ID-Nr. xxxxxxxxxx  ausgestellt sein muss, zurück erstattet.


8. Verlust von Schlüssel oder Fahrzeugpapieren

Für die Neubeschaffung eines durch den Mieter verlorenen Zündschlüssels ist eine Kostenpauschale von 200.- € durch den Mieter zu bezahlen. Bei Verlust des Fahrzeugscheines ist sofort bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlustanzeige aufzugeben und diese dem Vermieter auszuhändigen. Die Kosten zur Erstellung eines Ersatzfahrzeugscheines in Höhe von 100.- € sind vom Mieter zu tragen.


9. Rücktransport zur Vermietstation

Ist eine Weiterfahrt mit dem Motorrad aufgrund eines nicht durch den Mieter verursachten technischen Mangels unmöglich, so ist der Vermieter verpflichtet das Motorrad zu seinen eigenen Lasten zurück zu Vermietstation zu transportieren. Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters. Ist der technische Mangel durch einen Unfall, fahrlässiges Verhalten oder unsachgemäße Bedienung des Mieters entstanden, so hat der Mieter sich entweder selbst um den Rücktransport zu seinen Lasten zu kümmern oder kann alternativ den Rücktransport dem Vermieter in Auftrag geben. Die Rücktransportkosten betragen 3.- € PRO Entfernungskilometer (gerechnet vom Ausgabeort) plus Mautgebühren und Vignettenkosten.


10. Allgemeine Bestimmungen

Diese Vereinbarung repräsentiert abschließend alle zwischen den Parteien bestehenden Abreden über die Überlassung des Motorrades. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte der Vertrag oder einzelne Bestimmungen davon
ganz oder teilweise unwirksam sein oder Lücken aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder lückenhafte Bestimmung durch eine solche wirksame oder vollständige zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung und dem beiderseitigen Interesse am nächsten kommt. Diese Vereinbarung unterliegt ihrer Errichtung, Auslegung und Durchführung ausschließlich deutschem Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit die gemäß § 38 ZPO gesetzlich zulässig ist, der Firmensitz des Vermieters bestimmt.